D-Führerschein Busführerschein

Bus-Führerscheine – D1, D und D95
Click Here
Click Here
Click Here

Führerschein D1 – Busse bis 16 Sitzplätze

Der Führerschein D1 berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen zusätzlich zum Lenkerplatz. Die maximale Gesamtlänge des Fahrzeugs darf 8 Meter nicht überschreiten.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins D1 beträgt 21 Jahre. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse B.

Der D1-Führerschein eignet sich insbesondere für kleinere Busse, Shuttle-Fahrzeuge, Vereins- und Hotelbusse sowie Sondertransporte im Personenbereich, bei denen kein großer Reisebus erforderlich ist.

Führerschein D – Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen

Der Führerschein D gilt für Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Lenkerplatz, ohne Begrenzung der Sitzplatzanzahl. Diese Klasse ist die klassische Bus-Lenkberechtigung für den Linien-, Reise- und Fernverkehr.

Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 24 Jahre. Ein Erwerb ist bereits ab 21 Jahren möglich, wenn eine entsprechende berufliche Qualifikation vorliegt, etwa durch die Grundqualifikation für BerufskraftfahrerInnen im Personenverkehr.

In bestimmten Sonderfällen ist der Erwerb ab 21 Jahren auch mit Einschränkungen möglich, beispielsweise für öffentliche Aufgaben oder technische Einsätze.

Der Führerschein D ist Voraussetzung für den gewerblichen Personentransport und wird für Linienbusse, Reisebusse, Fernbusse sowie internationale Busverkehre benötigt.

Grundqualifikation D95 – BerufskraftfahrerInnen im Personenverkehr

Die Grundqualifikation D95 ist verpflichtend, wenn Busse gewerblich gelenkt werden. Sie stellt sicher, dass LenkerInnen im Personenverkehr über die notwendigen fachlichen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Kenntnisse verfügen.

Die D95-Ausbildung umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie ist erforderlich für angestellte und selbstständige LenkerInnen im Linien-, Reise- und Gelegenheitsverkehr.

Wir beraten dich klar und ehrlich, ob D95 in deinem konkreten Fall notwendig ist und wie die Ausbildung sinnvoll in den Gesamtprozess integriert wird.

Voraussetzungen für Bus-Führerscheine
Grundvoraussetzung für alle Bus-Führerscheine ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse B sowie ein ärztliches Führerscheingutachten. Für den Führerschein D1 ist eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Ausmaß von sechs Stunden erforderlich. Für den Führerschein D ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend. Zusätzlich müssen BewerberInnen um eine Lenkberechtigung der Klasse D ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Dabei werden unter anderem Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit, Koordination sowie die Motivation für den Erwerb dieser Lenkberechtigung überprüft.
Befristung und Alkoholgrenze
Lenkberechtigungen der Klassen D und D1 sind befristet. Unter 60 Jahren beträgt die Gültigkeit fünf Jahre, ab 60 Jahren zwei Jahre. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Für das Lenken von Fahrzeugen der Klasse D gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.
Theoretische Ausbildung – zielgerichtet und gesetzeskonform
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem allgemeinen Basisunterricht für alle Lenkberechtigungsklassen im Ausmaß von mindestens 20 Unterrichtseinheiten sowie einem klassenspezifischen Teil. Der Mindestumfang des klassenspezifischen Unterrichts beträgt: D1 bei Ausdehnung von B: 8 Unterrichtseinheiten D1 bei Ausdehnung von C oder C1: 4 Unterrichtseinheiten D bei Ausdehnung von B: 12 Unterrichtseinheiten D bei Ausdehnung von C: 4 Unterrichtseinheiten Bei einer Ausdehnung von D1 auf D ist keine zusätzliche theoretische Ausbildung erforderlich.
Praktische Ausbildung – reale Anforderungen im Busverkehr
Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr, Fahrten im Schnellverkehr wie Autobahnen und Autostraßen sowie Nachtfahrten. Der Schwerpunkt liegt auf realistischen Verkehrssituationen und sicherem, verantwortungsvollem Lenken großer Fahrzeuge. Der Mindestumfang der praktischen Ausbildung beträgt: bei vorhandenem Führerschein B: 8 Fahrstunden für die Klasse D bei vorhandenem Führerschein C: 4 Fahrstunden für die Klasse D Die Ausbildung wird individuell angepasst und praxisnah durchgeführt – nicht nur für die Prüfung, sondern für den späteren Berufsalltag.
Aktion bis10.1.2026